Da hier die Vorschriften fr den Versand von flssigem Stickstoff zu beachten sind, muss die Nebengefahr 2.2 angegeben werden.

Siehe Sondervorschrift 219:
"Genetisch vernderte Mikroorganismen (GMMO) und genetisch vernderte Organismen (GMO), die in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P904 verpackt und gekennzeichnet sind, unterliegen nicht den brigen Vorschriften dieses Codes. [...]"